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Reisekostenzuschuss für österreichische Komponistinnen/Komponisten, deren Werke im Ausland zur Aufführung gelangen

Ziel und Zweck:

Förderung von Reisekosten für Komponistinnen/Komponisten im Ausland

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Musikbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Kopie des Meldezettels
  • Künstlerischer Lebenslauf
  • Detaillierte Angaben zum Programm
  • Reiseplan
  • Absichtserklärung der/des Veranstaltenden
  • Ausgeglichene detaillierte Kalkulation
  • Tonbeispiele, DVD, Link zu im Internet veröffentlichten Materialien

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell und touristisch geprägte Projekte sowie Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung

  • Kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
  • Qualifikation der Ausführenden
  • Stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • Qualität der Interpretation und des Repertoires
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
  • Wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation erkennbarer Förderungsbedarf
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

mindestens 3 Monate vor Projektbeginn