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Reise- und Tourneekostenzuschüsse für österreichische Musikensembles und Musikerinnen/Musiker im Inland und Ausland

Ziel und Zweck:

Förderung von Tourneen und Reisen im Bereich Musik im In- und Ausland

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Musikbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug; bei Einzelpersonen Kopie des Meldezettels
  • künstlerische Lebensläufe der mitwirkenden Kunstschaffenden
  • detaillierte Angaben zum Programm
  • Tourneeplan
  • Absichtserklärung der/des Veranstaltenden
  • Aufstellung aller vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben verpflichtend mittels Formular IV/2 Einnahmen-Ausgaben Reisekostenzuschuss Musik (Excel, 45 KB)
  • Tonbeispiele, DVD, Link zu im Internet veröffentlichten Materialien

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Inland: Konzerte/Auftritte in mindestens 3 Bundesländern (in kontinuierlicher Abfolge, keine Einzelkonzerte in großen Zeitabständen)
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell und touristisch geprägte Projekte sowie Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung

  • kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
  • Qualifikation der Ausführenden
  • stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • Qualität der Interpretation und des Repertoires
  • Umfang und Anspruch des Programms mit zeitgenössischen Inhalten und Österreichbezug
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
  • überregionale gesamtösterreichische Auswertbarkeit
  • wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation erkennbarer Förderungsbedarf

Termin:

mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

Sparte:

Musik