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Projektkostenzuschuss für Konzertveranstalter, Orchester, Musikensembles und Musiktheater

Ziel und Zweck:

Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern, Orchestern, Musikensembles und Musiktheater

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms

Vergabemodus:

Musikbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Antragsformular mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen(en) sowie Beilagen laut Seite 8 des Förderantragsformulars
  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten
  • detaillierte Beschreibung des künstlerischen Konzeptes (Programm, Komponisten, Werktitel und ähnlichem), maximal 10 A4-Seiten
  • Bei Musiktheaterproduktionen: Angaben zum Werk, zur szenischen Umsetzung, Regiekonzept, Stücktext oder zumindest Beschreibung der Szenenabfolge
  • Veranstaltungsdaten (Veranstaltungsorte, Anzahl der Konzerte und Folgekonzerte)
  • Angaben zu den mitwirkenden Kunstschaffenden (mittels Biographien mit Angaben zur professionellen Ausbildung und aktuellen Tätigkeit)
  • Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen mittels Formular IV/A/2 Kostenkalkulation (Excel, 76 KB)
  • Kopie der Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Land und Gemeinde), kann nachgereicht werden
  • Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck, Höhe)
  • Angaben für statistische Zwecke mittels Formular IV/2 Programm- und Auslastungsstatistik (Excel, 40 KB) (entfällt bei Erstantrag der Rechtsperson)

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Kunstschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Die Förderungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Kulturabteilungen von Land und Gemeinde) können nachgereicht werden. Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
  • Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich.
  • Für Produktionen, die bereits vor dem Besprechungstermin des Beirats realisiert wurden, besteht keine nachträgliche Förderungsmöglichkeit.
  • Nicht gefördert werden Einzelkonzerte, rein kommerziell geprägte Programme (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue…), Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte

  • hervorragende Qualifikation der ausführenden Musikschaffenden und sonstigen Mitwirkenden
  • Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung von innovativen, zeitgenössischen und experimentellen Musikformen (insbesondere Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten)
  • Überzeugungswert des Programmkonzepts
  • exemplarischer, innovativer Aufführungswert
  • Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Konzepte
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
  • überregionale und internationale Visibilität
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
  • ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren und dergleichen) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung

  • überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische und internationale Relevanz), Folgenutzung für zukünftige Projekte
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter)
  • Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)

Termin:

spätestens 31. Oktober für Projekte im nächsten Kalenderjahr
spätestens 30. April für Projekte in der zweiten Jahreshälfte

Sparte:

Musik