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Materialkostenzuschuss für Komponistinnen/Komponisten und Musikverlage

Ziel und Zweck:

Förderung zur Materialherstellung von Werken österreichischer zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten, deren Aufführungen gesichert sind

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Jury

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug, bei Einzelpersonen Kopie des Meldezettels
  • künstlerischer Lebenslauf der Komponistinnen und Komponisten
  • Projektbeschreibung
  • Bestätigung des ausführenden Ensembles oder des/der Konzertveranstaltenden
  • ausgeglichene detaillierte Kalkulation
  • Partitur des zu fördernden Werkes; Partituren und/oder Tonträger (maximal 2) bereits fertiggestellter Werke oder Link zu im Internet veröffentlichten Materialien

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Musikverlage mit Sitz in Österreich sowie Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich.
  • Die Aufführung des zu verlegenden Werkes ist gesichert.
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Vorhaben, Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie wissenschaftliche Publikationen.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

  • kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
  • kompositorisches Können
  • stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
  • Spielbarkeit und Aufführbarkeit sowie Rezeptionswert des Werkes
  • Österreichbezug mit überregionaler Bedeutung
  • wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation, erkennbarer Förderungsbedarf
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

15. April, 15. September; Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden

Sparte:

Musik