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Kostenzuschüsse für Musik und Darstellende Kunst

Förderungen im Bereich der Abteilung IV/2

Projektkostenzuschuss für Theater und freie Gruppen in den Bereichen Theater, Tanz und Performance

Z: Förderung von Gruppen in den Bereichen Theater, Tanz und Performance mit (Wohn-)Sitz in Österreich

D: Teilfinanzierung

V: Beirat für darstellende Kunst

E: Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Antragsformular mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen(en) sowie Beilagen laut Seite 3 des Förderantragsformulars
  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten
  • detaillierte Projektbeschreibung (Inhalt und Anliegen des Projektes, Angaben zur szenischen Umsetzung, Regiekonzept, Stücktext oder zumindest Beschreibung der Szenenabfolge)
  • Aufführungsdaten (geplante Probenzeit, Premierentermin, Aufführungsorte, Anzahl der Aufführungen beziehungsweise Nachaufführungen in den Bundesländern)
  • Angaben zu den Theaterschaffenden (mittels Biographien mit Angaben zur professionellen Ausbildung und aktuellen Tätigkeit)
  • Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten
  • DVD von Vorproduktionen oder Link zu im Internet veröffentlichtem Material
  • Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen mittels Formular IV/2 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Excel, 76 KB)
  • Die Förderungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Kulturabteilungen von Land und Gemeinde) können nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Anträge erst dann im Beirat besprochen werden, wenn Zusagen der regionalen Gebietskörperschaften vorliegen, wobei die Förderungshöhe des Bundes entsprechend Subsidiaritätsprinzip grundsätzlich maximal ein Drittel der Gesamtsubvention betragen kann.
  • Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck, Höhe)
  • Angaben für statistische Zwecke mittels Formular IV/2 Programm- und Auslastungsstatistik (Excel, 40 KB) (entfällt bei Erstantrag der Rechtsperson)

K: Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Die Produktion weist einen überwiegend österreichischen Produktionsanteil auf, wird vorwiegend im Inland produziert und hat die Premiere in Österreich.
  • Es werden vorrangig Neuproduktionen gefördert, wobei von mindestens 3 Aufführungen ausgegangen wird.
  • Im Falle von Koproduktionen müssen eine Koproduktionsvereinbarung und eine gemeinsame Kalkulation vorgelegt werden.
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme, Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen) sowie Workshops, Seminare, Symposien und ähnliche. Auch Wiederaufnahmen am selben Aufführungsort können nicht gefördert werden.
  • Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln)

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte

  • hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
  • Stoffqualität (Stück, Thema), thematischer Wert (aktuelle gesellschaftliche Relevanz), Programmqualität
  • Vorrangig innovative, zeitbezogene und experimentelle Theaterformen unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer insbesondere österreichischer Dramatik
  • formaler, exemplarischer, innovativer Ausführungs-/Darbietungswert
  • dramaturgische Qualität (innere Handlung) und Programmzusammenstellung
  • Überzeugungswert des Programm-/Regiekonzepts und der technischen Umsetzung
  • Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistung innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
  • ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren etc.) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung:

  • Überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)
  • Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)

T: spätestens 31. Oktober für Projekte im nächsten Kalenderjahr; spätestens 30. April für Projekte in der zweiten Jahreshälfte

S: darstellende Kunst

Projektkostenzuschuss für Konzertveranstalter, Orchester, Musikensembles und Musiktheater

Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern, Orchestern und Musikensembles

D: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms

V: Musikbeirat

E: Förderungsantrag (PDF, 649 KB) (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Antragsformular mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen(en) sowie Beilagen laut Seite 3 des Förderantragsformulars
  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten
  • detaillierte Beschreibung des künstlerischen Konzeptes (Programm, Komponisten, Werktitel  etc.), maximal 10 A4-Seiten
  • Bei Musiktheaterproduktionen: Angaben zum Werk, zur szenischen Umsetzung, Regiekonzept, Stücktext oder zumindest Beschreibung der Szenenabfolge
  • Veranstaltungsdaten (Veranstaltungsorte, Anzahl der Konzerte und Folgekonzerte)
  • Angaben zu den mitwirkenden Musikschaffenden (mittels Biographien mit Angaben zur professionellen Ausbildung und aktuellen Tätigkeit)
  • Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen mittels Formular IV/2 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (XLS, 83 KB) (Excel, 76 KB)
  • Kopie der Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Land und Gemeinde), kann nachgereicht werden
  • Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck, Höhe)
  • Angaben für statistische Zwecke mittels Formular IV/2 Programm- und Auslastungsstatistik (XLS, 44 KB) (Excel, 40 KB) (entfällt bei Erstantrag der Rechtsperson)

K: Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Die Förderungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Kulturabteilungen von Land und Gemeinde) können nachgereicht werden. Der Bund fördert subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
  • Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich.
  • Für Produktionen, die bereits vor dem Besprechungstermin des Beirats realisiert wurden, besteht keine nachträgliche Förderungsmöglichkeit.
  • Nicht gefördert werden Einzelkonzerte, rein kommerziell geprägte Programme (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue …), Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit und Veranstaltungen, in deren Fokus eine einzelne Instrumentengruppe steht.
  • Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln)

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte

  • hervorragende Qualifikation der ausführenden Musikschaffenden und sonstigen Mitwirkenden
  • Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung von innovativen, zeitgenössischen und experimentellen Musikformen (insbesondere Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten)
  • Überzeugungswert des Programmkonzepts
  • exemplarischer, innovativer Aufführungswert
  • Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Konzepte
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
  • überregionale und internationale Visibilität

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
  • ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren  etc.) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung

  • überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische und internationale Relevanz), Folgenutzung für zukünftige Projekte
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter)
  • Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)

T: spätestens 31. Oktober für Projekte im nächsten Kalenderjahr; spätestens 30. April für Projekte in der zweiten Jahreshälfte

S: Musik

Fortbildungskostenzuschuss für Kunstschaffende

Z: Förderung der Fortbildung von professionellen Musikerinnen und Musikern sowie Theaterschaffenden im Ausland, wenn ein vergleichbares Fortbildungsangebot in Österreich nicht besteht.

D: Teilleistung

V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst

E: Förderungsantrag (PDF, 649 KB) (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Kopie des Meldezettels des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Nachweis über die in Österreich abgeschlossene künstlerische Ausbildung
  • künstlerischer Lebenslauf
  • Beschreibung des Fortbildungsvorhabens (Inhalt, Dauer, Fortbildungsziel)
  • Bestätigung über die Aufnahme an der gewählten Fortbildungsstätte
  • ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
  • Ton-, Videobeispiele oder Link zu im Internet veröffentlichten Materialien

K: Formale Kriterien

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich
  • abgeschlossene künstlerische Ausbildung in Österreich (keine Studierenden oder Laien)
  • nicht gefördert werden pädagogische Fortbildungen

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung

  • kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
  • stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
  • Österreichbezug mit überregionaler Bedeutung
  • Inhalt der Lernziele
  • Erwerb von Zusatzqualifikationen durch die Fortbildung
  • Art, Umfang und Sinnhaftigkeit der Fortbildung
  • Verwertungsmöglichkeit des im Ausland erworbenen Könnens in Österreich
  • wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation, erkennbarer Förderungsbedarf

T: mindestens 3 Monate vor Fortbildungsbeginn

S: Musik, darstellende Kunst

Reise- und Tourneekostenzuschuss für Theater und freie Theaterschaffende

Z: Förderung von Tourneen/Gastspielen von Theatern und freien Theaterschaffenden im In- und Ausland

D: Teilfinanzierung

V: Beirat für darstellende Kunst

E: Förderungsantrag (PDF, 649 KB) (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Antragsformular mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug
  • detaillierte Projektbeschreibung
  • Angaben zu den Mitwirkenden
  • bei bestehenden Produktionen Dokumentation der ersten Spielserie (Programmheft, Rezensionen, DVD beziehungsweise Link zu im Internet veröffentlichtem Material)
  • Reise- beziehungsweise Tourneeplan (Aufführungstermine, Spielstätten)
  • gegebenenfalls Absichtserklärung der/des Veranstaltenden
  • Aufstellung aller vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben mittels Formular IV/2 Tourneekostenzuschuss Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (XLS, 61 KB) (Excel, 60 KB)
  • gegebenenfalls Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften

K: Formale Kriterien

  • Antragsberechtigt sind Theater beziehungsweise Freie Theatergruppen mit Sitz in Österreich mit Produktionen, die im Inland mit überwiegend in Österreich tätigen Künstlerinnen und Künstlern produziert wurden und in Österreich Premiere hatten.
  • Auftritte in mindestens 2 Bundesländern (außerhalb des Bundeslandes, in dem die Premiere stattfand) innerhalb eines Jahres beziehungsweise Gastspiel im Ausland
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Projekte (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue …) sowie Vorhaben von und mit Personen ohne abgeschlossene künstlerische Ausbildung

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte:

  • kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen Leistungen
  • Qualität der Produktion (zeitgenössische Inhalte, gesellschaftliche Relevanz und Österreichbezug)
  • vorrangig innovative, zeitbezogene und experimentelle Theaterformen unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer insbesondere österreichischer Dramatik
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung:

  • überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)

T: mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

S: darstellende Kunst

Reise- und Tourneekostenzuschüsse für österreichische Musikensembles und Musikerinnen/Musiker im Inland und Ausland

Z: Förderung von Tourneen und Reisen im Bereich Musik im In– und Ausland

D: Teilfinanzierung

V: Musikbeirat

E: Förderungsantrag (PDF, 649 KB) (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug; bei Einzelpersonen Kopie des Meldezettels
  • künstlerische Lebensläufe der mitwirkenden Künstlerinnen und Künstler
  • detaillierte Angaben zum Programm
  • Tourneeplan
  • Absichtserklärung der/des Veranstaltenden
  • Aufstellung aller vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben verpflichtend mittels Formular IV/2 Einnahmen-Ausgaben Reisekostenzuschuss Musik (XLS, 46 KB) (Excel, 45 KB)
  • Tonbeispiele, DVD, Link zu im Internet veröffentlichten Materialien

K: Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Inland: Konzerte/Auftritte in mindestens 3 Bundesländern (in kontinuierlicher Abfolge, keine Einzelkonzerte in großen Zeitabständen)
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell und touristisch geprägte Projekte sowie Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung

  • kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
  • Qualifikation der Ausführenden
  • stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • Qualität der Interpretation und des Repertoires
  • Umfang und Anspruch des Programms mit zeitgenössischen Inhalten und Österreichbezug
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
  • überregionale gesamtösterreichische Auswertbarkeit
  • wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation erkennbarer Förderungsbedarf

T: mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

S: Musik

Reisekostenzuschüsse für österreichische Komponistinnen/Komponisten deren Werke im Ausland zur Aufführung gelangen

Z: Förderung von Reisekosten für Komponistinnen/Komponisten im Ausland

D: Teilfinanzierung

V: Musikbeirat

E: Förderungsantrag (PDF, 649 KB) (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Kopie des Meldezettels
  • Künstlerischer Lebenslauf
  • Detaillierte Angaben zum Programm
  • Reiseplan
  • Absichtserklärung der/des Veranstaltenden
  • Ausgeglichene detaillierte Kalkulation
  • Tonbeispiele, DVD, Link zu im Internet veröffentlichten Materialien

K: Formale Kriterien

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell und touristisch geprägte Projekte sowie Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung

  • Kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
  • Qualifikation der Ausführenden
  • Stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • Qualität der Interpretation und des Repertoires
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
  • Wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation erkennbarer Förderungsbedarf

T: mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

Materialkostenzuschuss für Komponistinnen/Komponisten und Musikverlage

Z: Förderung zur Materialherstellung von Werken österreichischer zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten, deren Aufführungen gesichert sind

D: Teilfinanzierung

V: Jury

E: Förderungsantrag (PDF, 649 KB) (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug, bei Einzelpersonen Kopie des Meldezettels
  • künstlerischer Lebenslauf der Komponistinnen und Komponisten
  • Projektbeschreibung
  • Bestätigung des ausführenden Ensembles oder des/der Konzertveranstaltenden
  • ausgeglichene detaillierte Kalkulation
  • Partitur des zu fördernden Werkes; Partituren und/oder Tonträger (maximal 2) bereits fertiggestellter Werke oder Link zu im Internet veröffentlichten Materialien

K: Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Musikverlage mit Sitz in Österreich sowie Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich.
  • Die Aufführung des zu verlegenden Werkes ist gesichert.
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Vorhaben, Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie wissenschaftliche Publikationen.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

  • kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
  • kompositorisches Können
  • stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
  • Spielbarkeit und Aufführbarkeit sowie Rezeptionswert des Werkes
  • Österreichbezug mit überregionaler Bedeutung
  • wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation, erkennbarer Förderungsbedarf

T: 15. April, 15. September; Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

S: Musik

Verbreitungsförderung für Tonträger und Publikationen

Z: Förderung der Verbreitung von Werken deren Urheberinnen und Urheber oder Interpretinnen und Interpreten die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.

D: Teilfinanzierung

V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst

E: Förderungsantrag (PDF, 649 KB) (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug, bei Einzelpersonen Kopie des Meldezettels
  • künstlerische Lebensläufe der Mitwirkenden
  • fertig gestellter Tonträger, fertig gestellte Publikation
  • Beschreibung der Verbreitungsmaßnahmen

K: Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Nicht gefördert werden Produktions- und Herstellungskosten, die Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten sowie rein kommerziell geprägte Produkte, Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

  • kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen Leistungen der österreichischen Urheberinnen und Urheber oder Interpretinnen und Interpreten in gesamtösterreichischem Kontext
  • Qualifikation der Ausführenden
  • Qualität der Interpretation und des Repertoires (Repertoirewert)
  • stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • Umfang und Anspruch des Programms mit zeitgenössischen Inhalten und Österreichbezug
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit und überregionale gesamtösterreichische Auswertbarkeit
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation, wirtschaftliche Notwendigkeit, erkennbarer Förderungsbedarf

T: 15. April, 15. September; Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

S: Musik, darstellende Kunst

Investitionsförderung (Bau und Ausstattung)

Z: Neubau, Ausstattung und Renovierung von kontinuierlich vom Bund geförderten Theatern und Konzerthäusern in Österreich

D: Teilfinanzierung

V: Abteilung II/2 in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften

E: Förderungsantrag und Beilagen gemäß Rücksprache mit Abteilung II/2

K: Zweckmäßigkeit, künstlerische Notwendigkeit

S: Musik, darstellende Kunst, Festspiele

Verwendete Abkürzungen

  • D: Dotation/Förderungs­höhen
  • Z: Ziel und Zweck
  • V: Vergabemodus
  • E: Erforderliche Einreichungsunterlagen
  • K: Kriterien und Bedingungen
  • T: Termin
  • S: Sparte

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