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Kompositionsförderung für Ensembles und Veranstalter

Ziel und Zweck:

Förderung von juristischen Personen, die Kompositionsaufträge an Komponistinnen und Komponisten erteilen möchten

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung; die vom BMKÖS erhaltene Förderung muss zur Gänze an die beauftragten Komponisten und Komponistinnen weitergegeben werden (Nachweis mittels Beiblatt).

Vergabemodus:

Jury für Kompositionsförderung

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit Originalunterschrift der zeichnungsbefugten Person(en) und folgenden Beilagen:

  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug in der aktuellen Fassung, Statuten, Firmenbuchauszug
  • Angaben zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
  • Werkliste der Person(en), deren Kompositionen zur Aufführung gebracht werden sollen beziehungsweise Tonträger und/oder Partituren sowie Links zu im Internet veröffentlichten Materialien
  • Beschreibung der geplanten Kompositionen und Aufführungen
  • Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck, Höhe)

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich
  • Nicht gefördert werden vorrangig kommerziell und traditionell ausgerichtete Musikformen, Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit und Veranstaltungen, in deren Fokus eine einzelne Instrumentengruppe steht.
  • Für Produktionen, die bereits vor dem Besprechungstermin des Beirats realisiert wurden, besteht keine nachträgliche Förderungsmöglichkeit.
  • Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln).
  • Im Falle einer Förderungszusage ist als Nachweis das Beiblatt zur Abrechnung der Kompositionsförderung von Institutionen (Word, 54 KB) fristgerecht inklusive geforderter Beilagen zu übermitteln.

Empfehlungskriterien für Ensembles/VeranstalterInnen sowie für KomponistInnen:

  • hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen Leistungen
  • kompositorisches Können, stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • überregionale Wirksamkeit
  • Umfang und Anspruch des Programms sowie Österreichbezug
  • Aufführbarkeit und Rezeptionswert der Werke
  • wirtschaftliche Notwendigkeit, erkennbarer Förderungsbedarf
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

Anträge für Kompositionen im ersten Halbjahr: 15. September des Vorjahres
Anträge für Kompositionen im zweiten Halbjahr: 15. April

Sparte:

Musik