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Festivals/Festspiele

Ziel und Zweck:

Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms

Vergabemodus:

Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:

  • Antragsformular mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug beziehungsweise Firmenbuchauszug sowie Beilagen laut Seite 8 des Förderantragsformulars
  • Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag
  • detaillierte Beschreibung des künstlerischen Programms
  • Aufführungsdaten (Aufführungsorte, Anzahl der Aufführungen/ Konzerte/ Veranstaltungen)
  • Angaben zu den mitwirkenden Kunstschaffenden
  • Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen mittels Formular IV/A/2 Kostenkalkulation (Excel, 76 KB)
  • Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss
  • Kopie der Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Land und Gemeinde), kann nachgereicht werden
  • Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck, Höhe)
  • Angaben für statistische Zwecke mittels Formular IV/2 Programm- und Auslastungsstatistik (Excel, 40 KB)

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Nicht gefördert werden Festivals beziehungsweise Sommertheaterveranstaltungen mit vorwiegend touristischer und kommerzieller Ausrichtung.
  • Für Produktionen, die im Rahmen von Festivalprogrammen unterstützt werden, können keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
  • Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
  • Nicht gefördert werden Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte

  • Beispielhaftigkeit und Unverwechselbarkeit in der künstlerischen Programmierung
  • Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen unter Einbeziehung der historischen Entwicklung
  • herausragende Bedeutung in der österreichischen Musik-, Theater- und Tanzszene
  • Umfang und Gewichtung der im Rahmen des Festivals erarbeiteten Eigenproduktionen (Erstaufführungen)
  • dramaturgische Qualität des Programms und der Programmzusammenstellung
  • Berücksichtigung innovativer, zeitbezogener und experimenteller Kunstformen
  • Anteil an zeitgenössischem Repertoire
  • hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
  • überregionale und internationale Visibilität#
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
  • ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren und dergleichen) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung

  • überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolgs (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)
  • Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)

Termin:

spätestens 31. Oktober für Festspiele/Festivals im nächsten Kalenderjahr
spätestens 30. April für Festspiele/Festivals in der zweiten Jahreshälfte

Sparte:

Musik, darstellende Kunst