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Jahresförderungen im Bereich Kulturinitiativen

Einreichfirst: Oktober des Vorjahres bis 31. März des laufenden Jahres

Ziel

  • Förderung von ganzjährigen, spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprogrammen

Wer kann einreichen

  • Kunst- und Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich,
    • die zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kultur verweisen können,
    • deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und
    • die eine Kofinanzierung durch die regionalen Gebietskörperschaften nachweisen können 

Wer kann nicht einreichen

  • Einrichtungen, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur eine Jahresförderung erhalten
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Einzelpersonen

Dotation

  • Teilfinanzierung des Kunst- und Kulturprogramms

Vergabemodus

  • Als Objektivierungsverfahren wird ein unabhängiger Beirat eingesetzt. Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich mitgeteilt.

Kriterien

  • Programm und Inhalt  
    • Qualifikation der Ausführenden; bisherige künstlerische Leistungen
    • Umfang und Anspruch des Programms
    • Anteil an zeitbezogenen und experimentellen Kulturformen
    • thematischer Wert, aktuelle gesellschaftliche Relevanz
    • eigenständige Produktionen / neue Formate / Ideen / Konzepte
    • kuratorische / künstlerische Gesamtkonzeption
  • Organisation und Betrieb  
    • Qualifikation der Ausführenden im administrativ-organisatorischen Bereich.  Die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten müssen gewährleistet sein.
    •  Präsentationsqualität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Einreichunterlagen 
    • Angemessenheit und Ausgewogenheit der organisatorischen Strukturen
  • Kaufmännisches und Finanzen  
    • Qualifikation der Ausführenden im kaufmännischen Bereich. Die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten müssen gewährleistet sein.
    • Präsentationsqualität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit des Zahlenmaterials
    • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation 
      • Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
      • Finanzierungsbedarf und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit (z.B. Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoring …)
      • Angemessenheit von Produktionsaufwand zu lfd. Betriebsaufwand
      • angemessene Eigenleistung (Eintritte, Sponsoring …) 
      • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay;
  • Wirkung und Gesellschaft 
    • Öffentliche Wahrnehmung (Auslastung, Öffentlichkeitsarbeit, Aktivitäten von überregionalem Interesse und / oder beispielgebendem Charakter; nachhaltige, kontinuierliche Kulturarbeit; Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen) 
    • Interkulturelle, inklusive und partizipative Maßnahmen
    • Aktivitäten im Bereich Kunst- und Kulturvermittlung, insbesondere zur Schärfung des Bewusstseins für aktuelle künstlerische und kulturelle Strömungen
    •  Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen 
    • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Einreichzeitraum

  • Oktober des Vorjahres bis 31. März des laufenden Jahres

Wie wird eingereicht

  • Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen übermitteln Sie bitte elektronisch an das Postfach kmv@bmkoes.gv.at;
  • Halten Sie das Datenvolumen möglichst gering, insbesondere bei Berichten mit Fotos u.ä.
  • Benennen Sie die Dokumente nach folgendem Muster: 
    "Vereinsname – Förderformular"
    "Vereinsname – Kurzbeschreibung"…
  • Führen Sie im Betreff "Vereinsname – Jahresprogramm Kulturinitiativen" an und übermitteln Sie die Unterlagen im Anhang als PDF-Dokumente in folgender Reihenfolge

Einreichungsunterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Förderungsantrag (PDF, 295 KB)
    Beachten Sie die Zeichnungsberechtigung laut Vereinsregisterauszug und allfällige notwendigen Doppelzeichnungen!
  • Ausgefülltes Formular Kostenkalkulation Kulturinitiativen, Zeitgenössischer Zirkus (Excel, 34 KB)
    Bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
  • Beschreibung des Jahresprogramms (inhaltliche Schwerpunkte, Programmschienen) und eine Überblicksdarstellung der Termine (maximal 10 A4-Seiten)
  • Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte, inhaltliche Programmatik) einschließlich kurzem Gesamtüberblick über die Ergebnisse des Vorjahrs (maximal 2 A4-Seiten)
  • Angaben zu den verantwortlichen Personen des Vereins (Kurzbiografien)
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner
  •  Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Erstantrag oder Änderung)
  • aktueller Vereinsregisterauszug