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Förderungen im Bereich Film

Allgemeines

Senden Sie den Förderungsantrag samt Beilagen an das Postfach der Abteilung IV/A/3:
film@bmkoes.gv.at

In der Betreffzeile ist anzuführen:

  • Nachname Vorname (bei Einzelpersonen) oder Name der Institution
  • Förderschiene z.B. Herstellung, Projektentwicklung, Festival
  • Bezeichnung des Vorhabens/Projekttitel

Beispiel für eine Betreffzeile: Mustermann Max, Herstellung, [Filmtitel]

Bei E-Mail-Anhängen ist zu beachten:
Die erforderlichen Antragsunterlagen benennen Sie bitte wie im Informationsblatt angegeben (z.B. „1 – Antragsformular“) und schicken diese im Anhang als eine oder mehrere Dateien mit.

Einreichungen von Förderungsanträgen an die Abteilung IV/A/3 sollen ausschließlich per E-Mail erfolgen.

Förderung

Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Jahrestätigkeit von Programmkinos, einschließlich Vermittlungstätigkeiten und Publikationen.

Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Informationsblatt "Förderung von Programmkinos" (PDF, 128 KB)
Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung im Detail

Einreichfrist:
5. Dezember

Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Jahrestätigkeit von filmkulturellen Institutionen (wie Archiven), einschließlich Vermittlungstätigkeiten und Publikationen.

Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie im Informationsblatt "Förderung von Filminstitutionen" (PDF, 97 KB)

Termin:
15. November

Ziel und Zweck:
Gefördert werden Filminstitutionen/Einzelpersonen für filmkulturelle Projekte im In‐ und Ausland.

Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung

Erforderliche Unterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie im Informationsblatt "Förderung von filmkulturellen Projekten" (PDF, 103 KB)

Termin:
15. November

Ziel und Zweck:
Gefördert werden Filmfestivals und filmkulturelle Veranstaltungen.

Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung

Vergabemodus:
Festivalbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie im Informationsblatt "Förderung von Filmfestivals" (PDF, 102 KB)

Termin:
15. Februar, 15. September

Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Herstellung von Drehbüchern für innovative Spielfilme ab 70 Minuten Laufzeit. Für kürzere Spielfilme ist die Drehbuchförderung in der Herstellungsförderung inkludiert. 

Dotation/Förderungshöhen:
Maximal 10 000 Euro (Richtwert)

Vergabemodus:
Filmbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie im Informationsblatt "Förderung von Drehbüchern" (PDF, 102 KB) und den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB).

Termin:
31. Jänner, 31. Mai, 30. September

Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Projektentwicklung von Avantgarde- und Experimentalfilmen sowie innovativen Animations-, Dokumentar- und Spielfilmen.

Dotation/Förderungshöhen:
maximale Förderbeträge (Richtwerte) 

  • bei Avantgarde-, Experimental- und Animationsfilmen: projektbezogen
  • bei Dokumentarfilmen: maximal 15.000 Euro (ab 70 Minuten, für kürzere Filme entsprechend weniger)
  • bei Spielfilmen: maximal 25.000 Euro (ab 70 Minuten und in Zusammenarbeit mit einer Produktionsfirma, für kürzere Filme entsprechend weniger)

Vergabemodus:
Filmbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt "Förderung der Projektentwicklung" (PDF, 166 KB) und den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB).

Termin:
31. Jänner, 31. Mai, 30. September

Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Herstellung von Avantgarde- und Experimentalfilmen sowie innovativen Animations-, Dokumentar- und Spielfilmen.

Dotation/Förderungshöhen:

  • für Einzelpersonen: maximal 90.000 Euro
  • für Produktionsfirmen: maximal 120.000 Euro (Richtwert)

Filmvorhaben, deren Gesamtherstellungskosten den Betrag von 500.000 Euro (Richtwert) übersteigen bzw. bei Koproduktionen, bei denen der Österreichanteil die Förderungshöhe von 500.000 Euro übersteigt, können nicht gefördert werden.

Wenn Sie zudem für ÖFI+, die neue automatische Förderschiene für Kinofilme in Österreich, ansuchen möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen und Kriterien auf der Website von ÖFI+.

Bitte beachten Sie, dass für Ansuchen um Herstellungsförderung des BMKÖS und ÖFI+ ausschließlich das Kalkulationsformular des ÖFI zu verwenden ist. Dieses finden Sie auf der Website des Österreichischen Filminstituts.

Vergabemodus:
Filmbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt "Förderung der Herstellung" (PDF, 194 KB) und den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB) sowie zu ÖFI+ auf der Website von ÖFI+.

Termin:
31. Jänner, 31. Mai, 30. September

Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Verbreitung von Filmen, die Teilnahme an internationalen Filmfestivals laut Liste internationaler Filmfestivals (PDF, 542 KB) und die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten.

Dotation/Förderungshöhen:
Richtwerte maximal 20.000 Euro

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt "Förderung von Verbreitung und Festivalteilnahmen, Zuschüsse für Reisekosten" (PDF, 114 KB) und den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB).

Termin:
laufend

Stipendien

Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Erstellung eines filmischen Grundkonzepts, das die Voraussetzung zur Einreichung im Förderbereich Projektentwicklung noch nicht erfüllt.

Dotation/Förderungshöhen:
1 bis maximal 3 Monate (pro Monat maximal 1.500 Euro); für Alleinerziehende: Antrag auf Berücksichtigung des AlleinerzieherInnenbonus (PDF, 99 KB)

Vergabemodus:
Filmbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie im Informationsblatt "Vergabe von Arbeitsstipendien" (PDF, 101 KB) und den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB).

Termin:
31. Jänner, 31. Mai, 30. September

Ziel und Zweck: Jährlich werden 6 Start-Stipendien für Filmkunst an Nachwuchsfilmschaffende vergeben.

Dotation/Förderungshöhen: 6 Monate (pro Monat 1.500 Euro); für Alleinerziehende: Antrag auf Berücksichtigung des AlleinerzieherInnenbonus (PDF, 99 KB)

Vergabemodus: Jury

Erforderliche Einreichungsunterlagen: Detaillierte Informationen dazu finden Sie nach Veröffentlichung der Ausschreibung unter Ausschreibungen.

Termin: 03. April

Ziel und Zweck: Gemeinsam mit ORF III werden Filmformate gefördert, die sich mit neuen Medien und innovativen Technologien künstlerisch auseinandersetzen.

Dotation/Förderungshöhen: Teilfinanzierung

Vergabemodus: Jury

Erforderliche Einreichungsunterlagen: Detaillierte Informationen dazu finden Sie nach Veröffentlichung der Ausschreibung unter Ausschreibungen.

Preise

Ziel und Zweck:
Ausgezeichnet werden Werke international erfolgreicher Filmschaffender oder Personen, die sich im Bereich des künstlerischen Films besondere Verdienste erworben haben.

Dotation/Förderungshöhen:
15.000 Euro

Vergabemodus:
Jury

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
keine Bewerbung möglich

Kriterien und Bedingungen:
Der Preis wird an natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich vergeben, welche mindestens 5 international anerkannte und besprochene Filme vorweisen können oder sich im Filmbereich verdient gemacht haben.

Termin: jährlich

Ziel und Zweck:
Ausgezeichnet werden außergewöhnliche Leistungen von Filmschaffenden oder Personen, die sich im Bereich des künstlerischen Films besondere Verdienste erworben haben.

Dotation/Förderungshöhen:
2 Preise à 10.000 Euro

Vergabemodus:
Jury

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
keine Bewerbung möglich

Kriterien und Bedingungen:
Die beiden Preise werden an natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich vergeben, welche mindestens 3 außergewöhnliche Arbeiten vorweisen können oder sich im Filmbereich verdient gemacht haben.

Termin:
jährlich

Filmförderung in Europa