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UNESCO-Konvention

UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Als Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat die UNESCO mit dem "Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" einen Meilenstein in ihren Bemühungen zum Erhalt der kulturellen Vielfalt gesetzt. Die Konvention wird weltweit als aktuell bedeutendstes internationales Rechtsinstrument im Kulturbereich und als großer Erfolg für die Kunst- und Kulturschaffenden bezeichnet.

Kernaussage der Konvention ist: Jeder Staat hat das Recht und die Pflicht, seine Kultur durch kulturpolitische Maßnahmen und Steuerungsinstrumente zu fördern und zu schützen. Damit gibt es nun ein Instrument, gerade angesichts zunehmend liberalisierter Märkte (GATT und GATS), einzelne Kulturbereiche wirkungsvoller zu fördern. Denn kulturelle Güter und Dienstleistungen sind nicht ausschließlich Ware und daher nach internationalem Handelsrecht zu behandeln, sondern auch Träger von Identitäten und Wertvorstellungen (Doppelcharakter), und unterliegen daher der gesellschaftspolitischen Verantwortung jedes Staates.

Mit der Verabschiedung der Konvention durch die 33. UNESCO-Generalkonferenz im Herbst 2005, endete ein zweijähriger intensiver Verhandlungsprozess. Ein bindendes Völkerrechtsinstrument war entstanden, das eine Balance zwischen Freihandel und Protektionismus im Kulturbereich schafft. Fast 150 Staaten und die Europäische Union haben bereits das Übereinkommen ratifiziert. Das Übereinkommen wurde mit 18. März 2007 rechtskräftig.

Österreich zählt zusammen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie mit den meisten Staaten der Weltgemeinschaft zu den Befürwortern der Konvention und maß von Anfang an der Konvention große Bedeutung bei. Österreich konnte auch dank der guten nationalen Vorarbeit als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten den innerstaatlichen Ratifizierungsprozess bereits Mitte des Jahres 2006 abschließen und hinterlegte am 18. Dezember 2006 seine Ratifizierungsurkunde bei der UNESCO.

Zur Begleitung der Konvention errichtete die Österreichische UNESCO-Kommission bereits im Jahr 2004 eine Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten, Kunst- und Kulturschaffenden und ihrer Interessenvertretungen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Länder. Hauptaufgaben der ARGE "Kulturelle Vielfalt" sind einerseits die Interessen der Kunst- und Kulturschaffenden in die österreichische Position einfließen zu lassen und Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben sowie andererseits bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen und die breitere Öffentlichkeit über die Konvention und ihre Auswirkungen zu informieren.

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