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Österreich und die UNESCO

UNESCO – die Organisation, ihre Ziele und deren Umsetzung

Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, UNESCO) mit Sitz in Paris ist eine eigenständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen und umfasst 194 Mitgliedstaaten und 12 assoziierte Mitglieder. Am 16. November 1945 unterzeichneten 37 Staaten in London ihre Verfassung. Diese trat am 4. November 1946 in Kraft.

In der Präambel findet sich die Leitidee: "Da Kriege im Geiste der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden". Und in Artikel I.1: "Ziel der UNESCO ist es, durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Nationen in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen..."

Die UNESCO ist ein Forum für die internationale Zusammenarbeit und für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Ideen. Alle 4 Jahre erarbeitet die UNESCO ihr Programm (aktuell 2022 bis 2025) und legt damit die Arbeitsschwerpunkte fest. Mittelfristige programmatische Strategien (2022 bis 2029) weisen der Organisation die Richtung.

Österreichische UNESCO-Kommission

Die österreichische UNESCO-Kommission ist ein Bindeglied der innerösterreichischen Koordination, aber auch in der Koordination zwischen dem Sekretariat der UNESCO und österreichischen Institutionen tätig.

Links

Schwerpunkte

UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Die Konvention wurde im Jahr 2005 von der 33. Generalkonferenz der UNESCO angenommen und ist seit 18. März 2007 in Kraft (Ratifizierung in Österreich im August 2006).

Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Die Konvention wurde von der 32. UNESCO-Generalkonferenz in Paris 2003 beschlossen und trat im April 2006 in Kraft. Österreich hat die Konvention ratifiziert und ist seit 9. Juli 2009 Vertragsstaat. Im Rahmen der nationalen Implementierung sind die Vertragsstaaten verpflichtet, nationale Verzeichnisse ihres immateriellen Kulturerbes zu erstellen.

Seit dem Beitritt Österreichs zur Konvention wird ein nationales Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich geführt, das Anfang 2024 163 Traditionen umfasst.

Um den gesamten Reichtum national gelebter Praktiken weiter sichtbar zu machen, wurde eine Übersicht über alle im Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Österreich gelisteten Traditionen veröffentlicht, die online sowie als Broschüre verfügbar ist:

Seit dem Jahr 2015 ist der Themenbereich "Traditionelles Handwerk" zu einem inhaltlichen Schwerpunkt im Bereich des immateriellen Kulturerbes geworden. Die Beobachtung, dass traditionelles Handwerk zunehmend verschwindet, hat zu Überlegungen geführt, wie das Bewusstsein für das Thema Handwerk und die aktuellen Problemfelder gestärkt und verantwortliche Stellen sensibilisiert werden können. Handwerk wird als Teil der eigenen Gegenwart und Zukunft begriffen, nicht mit einem romantisierenden und rückwärts gewandten Blick, sondern als positiver Impuls der heimischen Wirtschaft für eine bewusst gelebte Zukunft des Handwerks und der kreativen Schaffensfreude.

Daher hat die österreichische UNESCO Kommission im Auftrag der für Kultur und Wirtschaft zuständigen Ministerien eine Studie zur Erhebung zum Status des traditionellen Handwerks in Österreich in Auftrag gegeben. Sie umfasst Definition und Analyse der Parameter des traditionellen Handwerks, seines Gefährdungsgrades und seiner kulturpolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung in der Zukunft.

UNESCO-Welterbekonvention

Im Jahr 1972 verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit (Welterbekonvention). Es ist ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument und besitzt mit 194 Vertragstaaten universelle Gültigkeit.

UNESCO-Kulturgüterschutz

Die Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (1970) wurde von Österreich 2015 ratifiziert und trat am 15. Oktober 2015 in Kraft.

Kontakt

Welterbe:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/B/4 – Architektur, Baukultur und Denkmalschutz
E-Mail: iv4@bmkoes.gv.at

Kulturgüterschutz:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Stabsstelle Kunstrückgabe und Gedenkkultur
E-Mail: kunstrueckgabe@bmkoes.gv.at