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Europäisches Kulturerbe-Siegel

Die Europäische Union zeichnet seit dem Jahr 2014 Stätten aus, die eine starke Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben. Dazu zählen Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische und industrielle Stätten, Kulturlandschaften, Gedenkstätten, Kulturgüter oder immaterielles Kulturerbe.

Kulturerbesiegel Logo

Das Siegel rückt europäische Errungenschaften und Werte in den Fokus, wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität und schlägt von historischen Ereignissen eine Brücke in die Gegenwart.

Im April 2024 wurde das Siegel sieben weitere Stätten verliehen, damit sind 67 Stätten EU-weit ausgezeichnet. Zu den jüngsten Zugängen zählen die Zisterziensischen Kulturlandschaften, an denen Österreich mit dem Stift Rein bei Graz und der Abtei Zwettl in Niederösterreich beteiligt ist. Weitere Stätten des Europäischen Kulturerbe-Siegels in Österreich sind Carnuntum (2014), die Hofburg Wien (2016) und die Werkbundsiedlungen (2020).

Bewerbung und Auswahl

Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird in folgende Kategorien verliehen:

  • einzelne Stätte
  • nationale, thematische Stätte
    Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben
  • länderübergreifende Stätte
    Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt

Der Auswahlprozess ist zweistufig. Nach der nationalen Vorauswahl entscheidet eine EU-Jury über die Vergabe des Siegels. Die nächste Auswahlrunde findet 2024/25 statt, die Bewerbungsfrist und die erforderlichen Antragsunterlagen werden an dieser Stelle rechtzeitig veröffentlicht.

Auswahlkriterien

Als wichtigster Leitsatz gilt: die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein und das eingereichte Projekt soll sich an ein europäisches Publikum richten.

Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU (PDF 467 KB) geregelt und näher erläutert in den "Leitlinien für Bewerberstätten": European Heritage Label - Guidelines for Candidate Sites (PDF 638 KB).

 Tipp:
Die früheren Berichte der EU-Jury werden zur Lektüre empfohlen, da sie viele Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung erhalten. Zum Nachlesen auf der EU-Webseite "Bewerbungsverfahren für das Europäische Kulturerbe-Siegel" unter "Berichte".

Europäische Dimension der Stätte:

  • Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder für den Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
  • Bedeutung der Stätte für europäische Werte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität

Durchführung eines Projekts:

  • Aktivitäten für ein europäisches Publikum
  • Fokus auf junge Menschen

Verwaltung der Stätte:

  • solides Management und Strukturen
  • gute Besucherinfrastruktur und mehrsprachige Informationen
  • Kommunikations- und Tourismusstrategie
  • Vernetzung mit anderen Stätten

Nationale Koordinierungsstelle im BMKÖS

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/10 - Europäische und internationale Kulturpolitik
Mag.a Meena Lang
E-Mail: meena.lang@bmkoes.gv.at
Tel: +43 1 71 606 851114

(15.04.2024)