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Förderungen und Stipendien - Mode

Förderungen im Bereich der Abteilung IV/A/6 

Modeförderung durch AFA (Austrian Fashion Association)

Ziel und Zweck:

Finanzierung Modedesigner:innen und Labels, Modeshows, Ausstellungen, Publikationen etc.

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Jury, AFA – Austrian Fashion Association
Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns
Lindengasse 27/1, 1070 Wien
austrianfashionassociation.at

Kriterien und Bedingungen:

österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise Wohnsitz in Österreich

Termin:

zweimal jährlich (Frühjahr, Herbst), laut Ausschreibung austrianfashionassociation.at

Sparte:

Mode

Modeförderung durch die Abteilung IV/6

Ziel und Zweck:

Finanzierung schwerpunktmäßig von Vereinen und Institutionen (Sonderprojekte, Fashionshows, Ausstellungen, Publikationen)

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Abteilung IV/A/6

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

genau ausgefüllter und unterzeichneter Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug beziehungsweise Firmenbuchauszug und nachfolgende Unterlagen (nicht heften, klammern, binden):

  • Beschreibung der geplanten Ausstellung oder des Projekts, Zeitplan (maximal eine A4-Seite)
  • detaillierte Kalkulation: Angabe über die Gesamtkosten des Projekts mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten (bei Aufträgen für Transporte, Druck und anderes über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote)
  • Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
  • Lebenslauf und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Fotos, Katalog, keine Originale, das BMKÖS übernimmt keine Haftung für eingesendete Unterlagen); die Angabe einer Website und/oder die Einreichung digitaler Medien ist nicht ausreichend
  • Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der beziehungsweise des Veranstaltenden
  • bei Publikationen/Katalogen: Angaben zu Verlag, Autorinnen und Autoren, Art und Umfang, Herausgeber/Herausgeberinnen, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation und so weiter

Kriterien und Bedingungen:

Projektbeteiligung insbesondere von Vereinen österreichweit, die im Bereich Modedesign tätig sind, Kuratoren beziehungsweise Kuratorinnen im Bereich Modedesign mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise Wohnsitz in Österreich.

  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen.
  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
  • Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
  • Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
  • Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten.

Formale Kriterien:

  • Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
  • Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
  • Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit gegeben sein
  • Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
  • Anträge müssen rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich

Inhaltliche Kriterien:

Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen

  • Künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
  • inhaltlich nachvollziehbar sein
  • sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
  • die Präsenz und Vernetzung des österreichischen Modeschaffens in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
  • einige der folgenden Kriterien aufweisen
    • Kontinuität
    • beispielgebenden Ansatz
    • Genderaspekt
    • Nachwuchsförderung
    • Interkulturalität
    • Kulturelle Nachhaltigkeit

Termin:

laufend

Sparte:

Mode

Startstipendium für Mode

Ziel und Zweck:

Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen oder Künstler; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene

Dotation/Förderungshöhen:

jährlich 5 Stipendien zu je 9 000 Euro (monatlich 1 500 Euro, 6 Monate)

Vergabemodus:

Jury

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

laut Ausschreibung austrianfashionassociation.at/Startstipendien

Kriterien und Bedingungen:

österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich; Bewerbung bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr. Keine Studentinnen oder Studenten beziehungsweise Staats- oder Auslandsstipendiatinnen oder Auslandsstipendiaten im selben Jahr

Termin:

15. Juli

Sparte:

Mode