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Einzelvorhaben - Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst

Einreichung von Förderungsanträgen

Bitte beachten Sie die Einreichfristen 28./29. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November. Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Einreichungen von Förderungsanträgen an die Abteilung IV/A/6 werden ab sofort nur per E-Mail angenommen. Folgende Vorgangsweise ist einzuhalten:

Bitte senden Sie den Förderungsantrag samt Beilagen an das Postfach der Abteilung IV/A/6 in der entsprechenden Sparte:

Bildende Kunst:
bildende-bewerbung@bmkoes.gv.at
Medienkunst:
medienkunst-bewerbung@bmkoes.gv.at
Design:
design-bewerbung@bmkoes.gv.at
Fotografie:
fotografie-bewerbung@bmkoes.gv.at

In der Betreffzeile ist anzuführen:

  • Sparte z.B. Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst;
  • Nachname und Vorname oder Name des Vereins bzw. Name der Institution sowie
  • Bezeichnung des Vorhabens/Projekttitel

Beispiel: Gentileschi Artemisia, Bildende Kunst, Ausstellung August 2020 London

E-Mail-Anhänge

Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 5 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

  1. "Förderantrag": vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderungsantragsformular
  2. "Projekt": Kurzbeschreibung und Kurzkonzept (was, wann, wo, wer, wie …)
  3. "Kalkulation" (bei Vereinen): Kostenkalkulation IV/6 Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst  (Excel, 52 KB)
  4. "Dokumentation": eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit
  5. Entweder
    • Angaben zur Person:
      • Lebenslauf,
      • Förderungen der letzten 5 Jahre
      • Meldezettel bezeichnet als "Person"
    • oder Angaben zum Verein:
      • Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inkl. z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"

Die Größe des Emails darf insgesamt 10 MB nicht übersteigen.

Ziel und Zweck:

Förderung von Einzelpersonen/Vereinen für Ausstellungen, Projekte im In- und Ausland, Publikationen, Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten

Dotation/Förderungs­höhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Medienkunst

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

  • genau ausgefüllter und unterzeichneter Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug
  • nachfolgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung:
    • detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (vorzugsweise auf Deutsch) der geplanten Ausstellung, des Projekts oder der Publikation, Zeitplan (maximal eine A4-Seite oder zusätzlich eine Kurzfassung auf einer A4-Seite)
    • detaillierte Kalkulation: Angabe über die Gesamtkosten des Projekts mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten (bei Aufträgen für Transporte, Druck und anderes über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote)
    • Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
    • Lebenslauf und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, Webseite, ...)
    • Kopie des Meldezettels
    • Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der oder des Veranstaltenden, Grundrissplan des Ausstellungsraums
    • bei Publikationen/Katalogen: Angaben zu Verlag, Art und Umfang, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autorinnen und Autoren, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation und anderes
    • Bei Vereinen und Institutionen: Kostenkalkulation Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst (Excel, 52 KB)

Kriterien und Bedingungen:

Vereine, Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften (bei Vereinen/Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen; Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich; eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.

  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen
  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
  • Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
  • Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
  • Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten

Formale Kriterien:

  • Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
  • Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
  • Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen gegeben sein in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit
  • Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
  • Anträge müssen rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich

Inhaltliche Kriterien:

Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen

  • künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
  • inhaltlich nachvollziehbar sein
  • sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
  • die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
  • einige der folgenden Kriterien aufweisen
    • Kontinuität
    • beispielgebenden Ansatz
    • Genderaspekt
    • Nachwuchsförderung
    • Interkulturalität
    • Kulturelle Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

Sparte:

bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst

Links