Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Ankäufe Bildende Kunst und Fotografie

Förderungen im Bereich der Abteilung IV/A/6

Einreichung von Förderungsanträgen

Die Einreichungen müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Antragsformular: Bewerbung um Ankauf (PDF, 115 KB), vollständig ausgefüllt und unterzeichnet (Unterschrift oder Handy-Signatur), amtlicher Name
  • Künstlerische Biografie
  • 5 bis 10 Vorschläge von konkreten Arbeiten, die zum Ankauf angeboten werden inkl. folgender Angaben:
    •  Abbildung, Titel des Werks, Technik/Material, Maße, Verkaufspreis inkl. USt.

Die Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn

  • alle angeführten Unterlagen in einem E-Mail (max. 10 MB)
  • bis zum 31. Jänner des jeweils laufenden Jahres
  • bei folgender E-Mail-Adresse eingelangt sind: bildende@bmkoes.gv.at.

Der Betreff des E-Mails ist zu versehen mit:

  • Nachname, Vorname und
  • der Sparte – Bildende Kunst oder Foto

z.B.: "Picasso Paula Ankauf bildende Kunst"

Eine Bewerbung ist nur für eine der beiden Sparten – entweder bildende Kunst oder Fotografie – möglich.

Zwischen zwei Ankäufen müssen jeweils drei volle Kalenderjahre liegen. Z.B.: wurde im Jahr 2022 ein Werk angekauft, kann erst wieder für das Jahr 2026 um Ankauf angesucht werden.

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, Sektion IV – Kunst und Kultur entscheidet über die eingelangten Angebote unter Beiziehung einer Jury.

Kriterien und Bedingungen:

österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich

Termin:

31. Jänner

Sparte:

bildende Kunst, Fotografie