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Denkmalschutz

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale und materielle Kulturgüter in ihrer Vielzahl und Vielfalt dauerhaft zu erhalten. Voraussetzung ist deren geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung. (vergleiche § 1 im Denkmalschutzgesetz i.d.g.F.)

Die Wahrnehmung der Kompetenz Denkmalschutz mit den Kernaufgaben Schützen, Pflegen, Forschen und Vermitteln erfolgt in unmittelbarer Bundesverwaltung in erster Instanz durch das Bundesdenkmalamt mit Außenstellen für jedes Bundesland (Landeskonservatorate).

Auf Ebene der Sektion für Kunst und Kultur ist die strategische Steuerung angesiedelt.

Der Wirkungskreislauf Denkmalschutz zeigt die wichtigsten Zusammenhänge auf. Durch die Wertschätzung von Denkmälern wird die Notwendigkeit von Unterschutzstellungen und die Denkmalpflege verständlich. Aus diesem Verstehen kann der Nutzen von Denkmälern, vor allem deren Beitrag zur Lebensqualität der Bevölkerung, erkannt werden.

Verstehen und Wertschätzen - Schützen und Pflegen - Nutzen und Profitieren

Seit 1. Jänner 2019 können Förderungsansuchen, die denkmalgeschützte Objekte betreffen nur mehr mittels des elektronischen Förderungsformulars direkt über das Bundesdenkmalamt eingebracht werden: Förderungsformular

Mit 1. August 2018 ist die Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz, BGBl 533/1923 idgF und dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, BGBl60/1993 (Denkmalpflegeförderung)  in Kraft getreten.
Diese Richtlinie wurde erlassen gemäß § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl II Nr. 208/2014 idgF 

Dokumente

Links

Information zu Berufungsverfahren

Mit 1. Jänner 2014 trat die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl. I Nummer 51/2012) in Kraft. Diese Verfassungsnovelle hat die Abschaffung des administrativen Instanzenzugs sowie die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Folge. Organisatorisch werden daher seit dem Jahr 2014 nicht mehr Verwaltungsbehörden, sondern weisungsfreie Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht beziehungsweise an den Landesverwaltungsgerichten über Rechtsmittel gegen Bescheide entscheiden.

TV-Kurzdokureihe "Denkmalschutz in Österreich"

Kooperationsprojekt mit ORF III über bemerkenswerte Denkmale und die Welterbestätten Österreichs: Im November 2013 startete die Kurzdokureihe "Denkmalschutz in Österreich" über bemerkenswerte Denkmale und die Welterbestätten Österreichs jeweils auf ORF III im Rahmen von "Kultur heute".

Detailinformationen zur Dokureihe "Denkmalschutz in Österreich"

Die Kultur der Prävention

Ein Informations- und Präventionsfolder zum Schutz vor Kulturgutdelikten

Bewegliche Kulturgüter wie Gemälde, Statuen oder archäologische Funde können in mehrfacher Hinsicht gefährdet sein. Zu nennen sind hier insbesondere die illegale Ausfuhr von Kulturgut sowie die illegale Ausgrabung archäologischer Gegenstände. Daneben sind aber auch Diebstahl, Raub und Hehlerei Tatbestände, von denen Kulturgüter häufig betroffen sind. Ziel des Denkmal- sowie des Kulturgüterschutzes generell ist es zum einen, bedeutende Objekte vor Veränderung, Zerstörung und unrechtmäßiger Ausfuhr aus Österreich zu schützen und archäologische Objekte (Bodendenkmale) einer fachkundigen Bergung und Erforschung zuzuführen. Zum anderen sollen auch Kulturgüter in Museen und Privathaushalten bestmöglich vor Kulturgutdelikten geschützt werden.

Aus diesem Grund erstellten das Bundeskriminalamt des Bundesministeriums für Inneres in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesdenkmalamt einen Informations- und Präventionsfolder zum Schutz vor Kulturgutdelikten. Da insbesondere Aufzeichnungen wie Inventarlisten und Fotodokumentationen die Auffindung von abhanden gekommenen Kulturgütern erleichtern und auch als Beweis des Eigentums herangezogen werden können, wurde eine Checkliste entwickelt, welche Eigentümern von Kulturgut als Anleitung zur Beschreibung dienen soll.

Dokumente

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