Bundes-Jugendförderung: Qualitätssicherung
Bundes-Jugendorganisationen, die um eine Basisförderung ansuchen, sind verpflichtet eine kontinuierliche Qualitätssicherung durchzuführen.
Qualitätssicherung für Antragstellende von Basisförderung
Das Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) sieht vor, dass eine Basisförderung nur jenen Jugendorganisationen zu gewähren ist, die – neben einer Reihe anderer Bedingungen – eine kontinuierliche Qualitätssicherung gemäß § 6 Absatz 1 Z 6 B-JFG beziehungsweise gemäß § 13 Absatz 4 der Richtlinien des B-JFG ihrer Arbeit durchführen. Im Hinblick darauf sowie auf die grundsätzliche Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Qualitätssicherung in der verbandlichen Jugendarbeit wurden in den vergangenen Jahren bereits eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten gesetzt, die alle zum Ziele hatten, hierfür Möglichkeiten, Wege, Methoden, Standards etc. zu finden.
Selbstevaluation
Eine zentrale Aussage dieser Kooperationsprojekte ist die Empfehlung des Weges der Selbstevaluation.
Formblatt für den Nachweis der Durchführung einer kontinuierlichen Qualitätssicherung
Dieses Formblatt ist für die Förderungseinreichung gemäß § 13 Absatz 4 der Richtlinien des Bundes-Jugendförderungsgesetzes verpflichtend auszufüllen und gemeinsam mit dem Ansuchen um Basisförderung einzureichen.
Weiterführende Informationen
Formblatt für den Nachweis der Durchführung einer kontinuierlichen Qualitätssicherung (Word, 110 KB)
Kontakt
Abteilung Jugendpolitik
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at