Europäischer Integrationsfonds
Der Europäische Integrationsfonds (EIF) diente der Integration Drittstaatsangehöriger (Nicht-EU-Bürgerinnen und -bürger) in die heimische Gesellschaft. Die Förderperiode des Europäischen Integrationsfonds lief von 2007 bis 2013. Der letzte Aufruf aus dem EIF fand daher im Frühjahr 2013 statt.
Die Maßnahmen des EIF
Der EIF umfasste 5 Maßnahmen zur Integration von zugewanderten Drittstaatsangehörigen:
- Integration und Sprache
- Integration und Kommune
- Interkultureller Dialog
- Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung der Strategien und Maßnahmen zur Erleichterung der Koordination des vergleichenden Lernens
- Innerstaatliche Vernetzung, Austausch und interkultureller Kapazitätenaufbau
Dokumente und Rechtsgrundlagen
- Projektauswahl EIF 2013 (PDF, 150 KB)
- Kerninhalte des österreichischen Mehrjahresprogramms 2007 bis 2013 (PDF, 153 KB)
- Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2007 Nummer 2007/435/EG
- Strategische Leitlinien (PDF, 50 KB)
- Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben im Rahmen des Europäischen Integrationsfonds, Amtsblatt der EU L 7/60. 10.1.2008, Anhang 11
Ansprechstelle für den Europäischen Integrationsfonds
Bundeskanzleramt
Abteilung II/3
Telefon: +43 501 150-4213
E-Mail: foerderungen.integration@bka.gv.at