Sektion II: Kunst und Kultur
Die Sektion II "Kunst und Kultur" umfasst folgende Abteilungen:
- Abteilung II/1 - Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst
- Abteilung II/2 - Musik, Darstellende Kunst Kunstschulen, Allgemeine Kunstangelegenheiten
- Abteilung II/3 - Film
- Abteilung II/4 - Denkmalschutz und Kunstrückgabeangelegenheiten
- Abteilung II/5 - Literatur und Verlagswesen, Büchereien
- Abteilung II/6 - Auszeichnungsangelegenheiten, Sonderprojekte, Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung
- Abteilung II/7 - Kulturinitiativen, Volkskultur
- Abteilung II/8 - Beteiligungsmanagement Bundestheater, Rechtsangelegenheiten
- Abteilung II/9 - Beteiligungsmanagement Bundesmuseen und sonstige Rechtsträger
- Abteilung II/10 - Europäische und internationale Kulturpolitik
Kontakt
Bundeskanzleramt
Sektion II: Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Telefon: +43 1 531 15-206 800
Fax: +43 1 531 09-206 809
E-Mail: ii@bka.gv.at
Web: www.kunstkultur.bka.gv.at
Sektionsleitung: Mag. Jürgen Meindl
Ausgelagerte Institutionen Kunst
Aus dem unmittelbaren Verwaltungsbereich der Sektion im Wirkungsbereich Kunstangelegenheiten ausgelagerte, intermediäre Institutionen sind der im Jahr 1980 gegründete Österreichische Filmförderungsfonds, der 1993 in Österreichisches Filminstitut umbenannt worden ist, und der 1989 gegründete Verein KulturKontakt AUSTRIA für kulturelle Kooperationen mit den neuen Demokratien in Osteuropa. Darüber hinaus wurde die Verwahrung und Verwaltung der Kunstsammlung des Bundes (Artothek des Bundes) im Jahr 2011 an die Österreichische Galerie Belvedere, 21erHaus, übergeben.
- Österreichisches Filminstitut
- KulturKontakt AUSTRIA
- 21Haus der Österreichischen Galerie Belvedere
- Künstler-Sozialversicherungsfonds
Kulturinstitutionen des Bundes
Für einige österreichische Kulturinstitutionen kommt dem Bund aus historischen bzw. vertraglichen Gründen direkt oder indirekt die Rolle des Eigentümers zu. Diese Bundeskulturinstitutionen agieren in ihrer künstlerischen und organisatorischen Gestaltung eigenständig, erhalten aber zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungen für die Öffentlichkeit substantielle Mittel aus dem Bundesbudget. Information zu den Kulturinstitutionen
Weitere nachgeordnete Dienststelle
Hinweise
Mit In-Kraft-Treten der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes vom 1. Mai 2015 wurden die ehemaligen Sektionen II "Kunst" und VI "Kultur" zur Sektion II "Kunst und Kultur" zusammengefasst.
Die Agenden der bisherigen Abteilungen "II/4 - Nachweiskontrolle, Budget und Statistik" und "VI/8 Budgetmanagement" werden von den neuen Referaten I/3/b "Förderkontrolle Kunst und Kultur" und "I/3/c Finanzangelegenheiten UG 32" übernommen.