Bundesministerin Bogner-Strauß: Historischer Erfolg im Interesse der Jugendlichen

Harmonisierung des Gesetzes auf Schiene – Alkohol- und Tabakkonsum sowie Ausgehzeiten geregelt

Nach 35 Jahren ist ein historischer Schritt zur Harmonisierung des Jugendschutzes in Österreich geschafft. Unter den bei der Jugendreferentinnen- und Jugendreferentenkonferenz in Hall vertretenen Bundesländern wurde einstimmig beschlossen, dass es mit 1. Jänner 2019 einheitliche Regelungen bei Rauchen, Ausgehzeiten und Alkoholkonsum für Jugendliche geben wird. "Ich freue mich, dass uns dieser historische Erfolg im Interesse der Jugendlichen gelungen ist", sagte Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß. "Ich danke den Teilnehmern für den konstruktiven Austausch und der Tiroler Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf für die hervorragende Vorbereitung."

Die Regelung sieht vor, dass der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 23 Uhr und bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis ein Uhr nachts zulässig ist. Für Jugendliche über 16 Jahren gibt es dann keine zeitliche Beschränkung. Beim Konsum von Alkohol gilt das Schutzalter von 16 Jahren. Das Verbot von hochprozentigen alkoholischen Getränken bis zum 18. Geburtstag wird in ganz Österreich gültig sein. Auch das Schutzalter beim Rauchen wird einheitlich auf 18 Jahre angehoben.

"Diese Vereinheitlichungen bringen eine Bürokratieerleichterung und stellen auch für die Jugendlichen eine Erleichterung dar – für sie gelten dann überall die selben Regeln", so Bundesministerin Bogner-Strauß am Rande der Konferenz, wo auch ein Bekenntnis dazu abgegeben wurde, jungen Menschen den Zugang zu Europa zu erleichtern: Die Mobilität der Jugendlichen solle unterstützt und gestärkt werden. Im September wird zudem in Wien im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018 ein informeller EU-Jugendministerrat stattfinden.

Rückfragehinweis:
Bundeskanzleramt
Kabinett der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend
Pressesprecher Herbert Rupp
Telefon: +43 664 12 53 154