Bundeskanzler Kurz: Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung entlastet kleine und mittlere Einkommen

900 000 Erwerbstätige mit Einkommen von bis zu 1 938 Euro profitieren

Die von der Regierung beschlossene Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung ist mit 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Betroffen davon sind etwa 900 000 Erwerbstätige mit Einkommen von bis zu 1 938 Euro im Monat. "Das Gesamtvolumen der Entlastung beträgt rund 140 Millionen Euro", betont Bundeskanzler Sebastian Kurz. Der Bundesregierung sei es seit ihrem Amtsantritt ein wichtiges Anliegen, kleine und mittlere Einkommen deutlich zu entlasten. "Die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung ist auch ein erster spürbarer Schritt zur Senkung der Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent", so der Bundeskanzler.

Pro Person ist nunmehr eine monatliche Reduzierung des Beitrags zur Sozialversicherung von bis zu 490 Euro möglich. Bei Monatseinkommen bis 1 648 Euro fallen ab 1. Juli gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr an, bei Verdiensten bis 1 798 Euro werden nur ein Prozent, bei jenen bis 1 948 Euro zwei Prozent fällig. Für Einkommen über 1 948 Euro gilt ein regulärer Satz von drei Prozent. "Im Durchschnitt können damit etwa 450 000 Personen um durchschnittlich 311 Euro pro Person und Jahr entlastet werden", so Bundeskanzler Sebastian Kurz, der mit dem "Familienbonus Plus" auf "einen weiteren wichtigen Entlastungsschritt" hinweist. Dieser soll noch diese Woche im Parlament beschlossen werden soll.