Bioethikkommission besuchte im Gedenkjahr 2018 Schloss Hartheim

Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt nahm das Gedenkjahr 2018 zum Anlass und besuchte am 7. Mai offiziell Schloss Hartheim und seine Gedenkstätte. "Wir wollen damit als Kommission ein Zeichen setzen und gemeinsam der Euthanasie-Opfer des Nationalsozialismus gedenken", betont die Vorsitzende der Kommission, Christiane Druml, "es ist unsere Aufgabe die Erinnerung an die Opfer wach zu halten und damit einen aktiven Beitrag zu leisten, dass derartige Brüche der Menschlichkeit nie wieder geschehen können."

Schloss Hartheim war zur Zeit des Nationalsozialismus der zentrale Ort im heutigen Österreich, an dem geistig und körperlich Behinderte, und andere als minderwertig angesehene Menschen, durch die Tötungsmaschinerie des Nationalsozialismus umgebracht wurden. Heute ist es eine wichtige Gedenkstätte und ein Mahnmal.

Die Bioethikkommission hat die Aufgabe, den Bundeskanzler in gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen, die sich auf dem Gebiet der Humanmedizin und Humanbiologie aus ethischer Sicht ergeben, zu beraten. Maßgebliche Grundsätze sind dabei der Schutz der Würde, Identität und Integrität des Menschen.