Biodiversitätsfonds: Zweiter Förder-Call 2023

Zweite Ausschreibung läuft bis 11. August 2023 – Insgesamt stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung – Schutz und Erhalt der Artenvielfalt in Österreich im Mittelpunkt – Bis 2026 werden EU-Aufbauplan-Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro investiert

Steinhummel

Im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde des Biodiversitätsfonds stehen insgesamt 20 Millionen Euro an Förderungsmittel zur Verfügung. Das Gesamtfördervolumen beträgt 80 Millionen Euro bis 2026; davon stammen 50 Millionen Euro aus Mitteln des EU-Aufbauplans. Förderbar sind Projekte in Österreich, die dazu beitragen, identifizierte Lücken eines bundesweiten Biodiversitäts-Monitorings zu schließen und somit der folgenden Projektkategorie zugeordnet werden können: "Projekte zur Erfassung und Bewertung des Zustands und Trends der Biodiversität in Österreich".

Beitrag zum Schutz der Umwelt und Erhalt der Biodiversität

Der Biodiversitätsfonds unterstützt Projekte von privaten Personen, die einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten wollen, von Organisationen (beispielsweise Nichtregierungsorganisationen), Universitäten, Betrieben, Gemeinden sowie anderen juristischen Personen mit bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Gefördert werden ausschließlich direkte Projektkosten. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wettbewerbs, etwa Unternehmen, beträgt diese, je nach Größe, zwischen 40 und 60 Prozent. Die Mindestförderungshöhe liegt bei 15.000 Euro.

Zweiter Förder-Call bis 11. August 2023 geöffnet

Der zweite Förder-Call ist seit 6. März 2023 bis zum Ausschreibungsende am 11. August 2023 für Einreichungen geöffnet. Einreichungen von Förderanträgen können online unter www.biodiversitätsfonds.at eingebracht werden. Hier sind auch alle relevanten Informationen zu bereits umgesetzten und künftigen Projekten im Rahmen des Biodiversitätsfonds abrufbar.

Hinweis

Verlauf des Förder-Calls

  • Beantragung der Förderung über die Website;
  • Objektive Bewertung des Antrags anhand festgelegter Bewertungskriterien;
  • Empfehlung durch die Biodiversitätsfonds-Kommission;
  • Genehmigung durch die Österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie;
  • Vertragsabschluss des Förderungsvertrags unter Integration der relevanten Bestimmungen zu den Auszahlungszeitpunkten sowie erforderlichen Berichte.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalkredit Public Consulting (KPC; Abwicklungsstelle für den Biodiversitätsfonds) gerne zur Verfügung:

Hintergrund: Biodiversitätsfonds

Der Biodiversitätsfonds verfolgt das Ziel, einen wesentlichen Beitrag für den Erhalt, die Verbesserung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich und für die Sicherung der Lebensgrundlagen zu leisten. Die mit den Mitteln des Biodiversitätsfonds umzusetzenden Maßnahmen sollen einen "grünen" wirtschaftlichen Übergang fördern. Aus Mitteln des österreichischen EU-Aufbauplans (Komponente 1 – Nachhaltiger Aufbau) stehen dafür bis 2026 Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung.

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